Allgemeine Geschäftsbedingungen
KlangBild Media – Merlan Bromisch
1. Angebot und Vertragsabschluss
1.1. Alle Angebote von Merlan Bromisch sind vorerst unverbindlich.
1.2. Für den letztendlichen Vertragsabschluss und das Zustandekommen eines Vertrages ist die Auftragsbestätigung durch Merlan Bromisch unbedingt notwendig. Abweichungen von der Auftragsbestätigung und vor allem zusätzliche Leistungen müssen schriftlich von Merlan Bromisch bestätigt werden.
2. Bereitstellung technischer Geräte und Infrastruktur
2.1. Die bereitgestellten technischen Geräte dürfen nur von Merlan Bromisch oder mit der ausdrücklichen Erlaubnis durch Merlan Bromisch auch von anderen Personen bedient werden.
2.2. Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarten Leistungen erforderliche Infrastruktur kostenfrei zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- Ausreichende Stromversorgung
- Geeignete Arbeitsflächen für technische Geräte
- Witterungsschutz bei Außenveranstaltungen (sofern vereinbart)
2.3. Der konkrete Bedarf an Stromversorgung und Infrastruktur wird im jeweiligen Angebot spezifiziert. Bei Unsicherheiten ist eine Ortsbesichtigung empfehlenswert.
2.4. Ist die bereitgestellte Infrastruktur nicht ausreichend und kann die Leistung deshalb nicht erbracht werden, hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für bereits erbrachte Teilleistungen.
3. Rücktritt oder Kündigung des Vertrages
3.1. Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages ist durch den Kunden mit der Angabe eines wichtigen Grundes bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor der Veranstaltung fallen 50% des Gesamtbetrages an. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung sind 100% des Gesamtbetrages fällig.
3.2. Wird während oder kurz vor der Veranstaltung festgestellt, dass die Bedingungen des Veranstaltungsortes oder der Wetterlage ein Ausführen der Dienstleistung unmöglich machen, ist Merlan Bromisch berechtigt, vor Ende der erbrachten vereinbarten Leistungen seine technischen Geräte abzubauen und der Kunde verliert sein Recht auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art.
3.3. Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Stromausfall, Pandemie, behördliche Auflagen) oder technischen Defekten, die außerhalb des Einflussbereichs von Merlan Bromisch liegen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig berechnet.
3.4. Bei Absage durch höhere Gewalt wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden.
4. Genehmigungen und Auflagen
4.1. Der Kunde hat für sämtliche Genehmigungen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind, Sorge zu tragen und diese gegebenenfalls zu bezahlen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche behördliche Auflagen, die bei der Veranstaltung gelten, Merlan Bromisch schriftlich bis zwei Wochen vor der vereinbarten Leistung mitzuteilen.
4.3. Sämtliche Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, hat der Kunde zu tragen.
5. Haftung
5.1. Für sämtliche vereinbarte Dienstleistungen haftet Merlan Bromisch nur für grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich in der Höhe auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von Merlan Bromisch.
5.2. Der Auftraggeber haftet für Schäden an der bereitgestellten technischen Ausrüstung, die durch unsachgemäße Behandlung, Diebstahl oder höhere Gewalt entstehen, sofern der Auftraggeber diese zu vertreten hat.
5.3. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung ist Merlan Bromisch unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken.
6. Nutzungsrechte bei Foto- und Videoproduktionen
6.1. Merlan Bromisch überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte an den vereinbarten Foto- und Videomaterialien für private bzw. unternehmensinterne Zwecke.
6.2. Merlan Bromisch behält sich das Recht vor, erstellte Foto- und Videomaterialien zu Werbe- und Portfoliozwecken zu nutzen (Website, Social Media, Printmedien). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen.
6.3. Eine kommerzielle Weitergabe oder Weiterverwendung der Materialien durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Merlan Bromisch.
6.4. Die Urhebernennung "Foto/Video: KlangBild Media" ist bei jeder Veröffentlichung anzugeben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
7. Datenschutz
7.1. Merlan Bromisch verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details sind in der Datenschutzerklärung auf klangbild-media.de einsehbar.
7.2. Bei Foto- und Videoproduktionen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass alle abgebildeten Personen über die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen informiert wurden (z.B. durch Hinweisschild, Einladungstext oder Aushang) und ggf. ihre Einwilligung erteilt haben.
7.3. Merlan Bromisch ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Informationspflichten durch den Auftraggeber die Erbringung der Foto-/Videoleistungen zu verweigern. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
7.4. Der Auftraggeber stellt Merlan Bromisch von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlender oder unzureichender Information der abgebildeten Personen entstehen.
7.5. Merlan Bromisch speichert Foto- und Videomaterialien für die Dauer der vertraglich vereinbarten Bereitstellung zuzüglich 30 Tage als Backup. Danach erfolgt die Löschung, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
8. Vergütung und Zahlung
8.1. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig, spätestens jedoch 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
8.2. Die Restzahlung ist spätestens 7 Werktage nach erbrachter Leistung fällig.
8.3. Wird während oder kurz vor der Veranstaltung festgestellt, dass die Bedingungen des Veranstaltungsortes oder die Wetterlage ein Ausführen der Dienstleistung unmöglich machen, bleibt der Kunde verpflichtet, alle bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
8.4. Bei nicht termingerechter Zahlung ist Merlan Bromisch berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr, mindestens jedoch 5% pro Jahr zu berechnen. Zusätzlich können Mahngebühren in Höhe von 10 Euro je Mahnung erhoben werden.
9. Verpflegung und Arbeitsumgebung
9.1. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 6 Stunden stellt der Auftraggeber dem Personal und allen externen Dienstleistern von Merlan Bromisch falls nicht anders vereinbart eine warme Mahlzeit und unbegrenzt alkoholfreie Getränke kostenfrei zur Verfügung.
9.2. Wird keine Verpflegung gestellt, ist Merlan Bromisch berechtigt, eine Verpflegungspauschale von 15 Euro pro Person und angefangene Stunde in Rechnung zu stellen.
9.3. Der Auftraggeber stellt dem Personal einen geeigneten Arbeitsbereich mit ausreichend Platz für die technische Ausrüstung zur Verfügung.
10. Gewährleistung und Mängel
10.1. Merlan Bromisch gewährleistet den ordnungsgemäßen technischen Zustand der eingesetzten Geräte.
10.2. Bei technischen Defekten während der Veranstaltung wird Merlan Bromisch sich bemühen, schnellstmöglich Ersatz zu beschaffen oder alternative Lösungen anzubieten.
10.3. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei technischen Ausfällen besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Plön.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Plön.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Teilunwirksamkeit
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung wird die rechtsbindende Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.